§ 1Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen William Gröger, handelnd unter „hausmeistereasy" (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Hausmeister-, Reinigungs-, Winterdienst-, Garten- und Objektbetreuungsleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

Vertragspartner:
William Gröger
hausmeistereasy (Inhaber: William Gröger)
Seebacherstraße 27a
67098 Bad Dürkheim
Telefon: +49 157 34539494
E-Mail: info@hausmeistereasy.de

§ 2Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete und Leistungen auf der Website hausmeistereasy.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe einer Buchungsanfrage (invitatio ad offerendum).

(2) Mit Absenden des Online-Buchungsformulars und Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Hausmeistervertrages zu den auf der Website dargestellten Konditionen ab.

(3) Der Vertrag kommt mit der automatischen Bestellbestätigung per E-Mail zustande. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich. Die Bestellbestätigung enthält alle wesentlichen Vertragsbestandteile (Paket, Preis, Laufzeit, Leistungsumfang).

(4) Die erste Monatspauschale wird mit dem nächsten SEPA-Einzugstermin (15. des Folgemonats) fällig.

§ 3Leistungsumfang & monatliche Stundenkontingente

(1) Der Auftragnehmer erbringt die im individuellen Vertrag vereinbarten Leistungen des jeweils gebuchten Pakets. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen eines festgelegten monatlichen Stundenkontingents, das sich nach dem gewählten Paket und der Objektgröße bemisst.

Verbindliche Stundenkontingente pro Paket

Für die Berechnung und Planung der Leistungen gelten folgende monatlichen Richtwerte (einschließlich An- und Abfahrt):

Paket BASIS

2-Familienhaus

bis 2,5 h/Mon

Reinigung, Müll, Sichtkontrolle

4-Familienhaus

bis 5,0 h/Mon

Reinigung, Müll, Sichtkontrolle

6-Familienhaus

bis 7,0 h/Mon

Reinigung, Müll, Sichtkontrolle

8-Familienhaus

bis 9,0 h/Mon

Reinigung, Müll, Sichtkontrolle

Paket KOMFORT

2-Familienhaus

bis 4,0 h/Mon

Basis + Garten + Reparaturen (max. 30 Min.)

4-Familienhaus

bis 7,0 h/Mon

Basis + Garten + Reparaturen (max. 30 Min.)

6-Familienhaus

bis 10,0 h/Mon

Basis + Garten + Reparaturen (max. 30 Min.)

8-Familienhaus

bis 13,0 h/Mon

Basis + Garten + Reparaturen (max. 30 Min.)

Paket PREMIUM

2-Familienhaus

bis 6,0 h/Mon

Komfort + Winterdienst + Objektbetreuung

4-Familienhaus

bis 10,0 h/Mon

Komfort + Winterdienst + Objektbetreuung

6-Familienhaus

bis 14,5 h/Mon

Komfort + Winterdienst + Objektbetreuung

8-Familienhaus

bis 18,0 h/Mon

Komfort + Winterdienst + Objektbetreuung

(2) Die Kontingente sind Durchschnittswerte über das Kalenderjahr. Saisonale Schwankungen (z. B. erhöhter Gartenaufwand im Frühjahr/Sommer, verringerter Reinigungsaufwand im Urlaubsmonat) gleichen sich innerhalb des Jahres aus. Eine tages- oder monatsgenaue Verrechnung von Minus- oder Plusstunden erfolgt nicht.

(3) Überschreitung des Kontingents: Wird das monatliche Stundenkontingent im Jahresdurchschnitt um mehr als 15 % überschritten, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden eine angepasste Monatspauschale anzubieten. Kommt innerhalb von 30 Tagen keine Einigung zustande, steht dem Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum nächsten Monatsende zu.

(4) Zusatzleistungen außerhalb des Pakets (z. B. Entrümpelung, Grundreinigungen, größere Reparaturen, zusätzliche Einsätze außerhalb des vereinbarten Rhythmus) werden nach gesondertem Angebot beauftragt und separat abgerechnet. Ohne schriftliche Beauftragung besteht kein Anspruch auf Erbringung.

Faire Partnerschaft: Unsere Pauschalen basieren auf einer Mischkalkulation. In manchen Monaten brauchen wir weniger Zeit, in anderen mehr – das ist normal und eingerechnet. Die Kontingente sind bewusst großzügig bemessen. Erst wenn der Aufwand dauerhaft deutlich darüber liegt, sprechen wir über eine Anpassung.

§ 4Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen störungsfrei erbringen kann. Hierzu gehört insbesondere:

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer für hieraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten nicht verantwortlich. Entstehen dem Auftragnehmer durch unterlassene Mitwirkung nachweisbare Mehrkosten (z. B. vergebliche Anfahrten), kann er diese dem Kunden in Rechnung stellen (Anfahrtspauschale 35,00 € netto).

§ 5Energie, Wasser & Verbrauchsmittel

(1) Der Kunde stellt am Einsatzort folgende Betriebsmittel kostenfrei und in betriebsüblicher Menge zur Verfügung:

(2) Der Auftragnehmer bringt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsgeräte, Reinigungsmittel und Reinigungsmaschinen selbst mit. Diese sind im Pauschalpreis enthalten.

(3) Verbrauchsmaterialien, die objektspezifisch sind, werden vom Kunden bereitgestellt bzw. gegen Nachweis erstattet. Hierzu zählen insbesondere:

(4) Ist die kostenfreie Bereitstellung von Strom oder Wasser am Einsatzort dauerhaft oder wiederholt nicht möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Zuschlag (Energiepauschale 15,00 € netto pro Einsatz) zu erheben oder die Leistung zu verweigern.

§ 6Schlüsselübergabe & Zugänglichkeit

(1) Sofern für die Leistungserbringung der Zugang zu verschlossenen Bereichen (z. B. Treppenhäuser, Müllräume, Keller, Dachböden, technische Räume) erforderlich ist, übergibt der Kunde dem Auftragnehmer die entsprechenden Schlüssel, Transponder, Zugangscodes oder elektronischen Zutrittskarten spätestens am Tag des ersten Einsatzes.

(2) Die Übergabe erfolgt gegen schriftliches Schlüsselübergabeprotokoll. Darin werden Anzahl, Art und Zuordnung der übergebenen Zutrittsmittel festgehalten.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die übergebenen Schlüssel und Zutrittsmittel sorgfältig zu verwahren, gegen Verlust zu sichern und nur an berechtigte Mitarbeiter auszuhändigen.

(4) Bei Schlüsselverlust ersetzt der Auftragnehmer die nachweisbaren Kosten für eine Schlossänderung oder neue Schlüssel, maximal jedoch bis zur Höhe der Deckungssumme seiner Betriebshaftpflicht-Versicherung (der Deckungsumfang wird auf Anfrage nachgewiesen).

(5) Wird dem Auftragnehmer der Zugang zum Objekt verweigert oder ist dieser aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. nicht übergebener Schlüssel, defekte Schließanlage, nicht informierte Mieter) nicht möglich, gilt die Leistung als erbracht und der vereinbarte Preis ist geschuldet. Zusätzlich kann eine Anfahrtspauschale gemäß § 4 Abs. 2 erhoben werden.

(6) Bei Vertragsende werden sämtliche Schlüssel und Zutrittsmittel unverzüglich gegen Quittung zurückgegeben.

§ 7Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Die im individuellen Vertrag vereinbarten Preise sind Nettopreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Rechnungsstellung erfolgt zum ersten Werktag des jeweiligen Monats per E-Mail.

(3) Zahlungen sind wahlweise per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) oder PayPal zu leisten. Die gewünschte Zahlungsart wird bei der Online-Buchung ausgewählt.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Nach zwei erfolglosen Mahnungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(5) Preisanpassungen sind bei wesentlichen Veränderungen der Betriebskosten (insbesondere Mindestlohnentwicklung, Kraftstoffpreise, Materialkosten) einmal jährlich zum 1. Januar möglich, sofern sie 5 % nicht überschreiten. Der Kunde wird hierüber spätestens 2 Monate im Voraus schriftlich informiert und hat ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung.

Launch-Rabatt

(6) Kunden, die ihr Paket im Rahmen der Markteinführung buchen (nachfolgend „Gründungskunden"), erhalten einen dauerhaften Launch-Rabatt von 20 % auf den regulären Monatspreis. Dieser Rabatt gilt für die gesamte Vertragslaufzeit und entfällt nicht nach 12 Monaten. Der Auftragnehmer behält sich vor, das Gründungskundenangebot jederzeit für Neukunden zu beenden – bestehende Gründungskundenverträge bleiben davon unberührt.

(7) Kunden, die nach Beendigung des Gründungskundenangebots buchen, zahlen den regulären Normalpreis ohne Rabatt. Der aktuelle Preis ist jeweils auf der Website einsehbar.

(8) Die regulären Kündigungsfristen gemäß § 8 gelten unverändert für alle Kunden – unabhängig davon, ob sie Gründungskunden sind oder nicht.

Preisbeispiel: Ein Komfort-Paket für ein 4-Familienhaus kostet als Gründungskunde dauerhaft 299 € statt regulär 359 €. Sie sparen jeden Monat 60 € – solange Ihr Vertrag läuft. Dieses Angebot gilt nur für eine begrenzte Anzahl an Erstkunden.

§ 8Vertragslaufzeit & ordentliche Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Startdatum.

(2) Er verlängert sich anschließend automatisch um jeweils weitere Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an info@hausmeistereasy.de oder per Post).

(4) Einmalaufträge (z. B. Entrümpelungen, Frühjahrsputz, Sonderreinigungen) haben keine Laufzeit und enden mit Abnahme der Leistung.

§ 9Sonderkündigungsrecht bei Falschangaben

(1) Dem Auftragnehmer steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu, wenn der Kunde im Buchungsprozess oder bei Vertragsschluss wesentliche Umstände falsch, unvollständig oder irreführend angegeben hat und die Leistungserbringung zu den vereinbarten Konditionen dadurch wirtschaftlich unzumutbar wird. Als wesentlich gelten insbesondere:

(2) Alternativ zur Kündigung kann der Auftragnehmer dem Kunden eine angepasste Monatspauschale anbieten. Lehnt der Kunde diese ab, gilt der Vertrag zum Ablauf der Kündigungsfrist als beendet.

(3) Das Sonderkündigungsrecht besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Kündigungsrechten. Andere außerordentliche Kündigungsgründe (z. B. Zahlungsverzug, Vertrauensbruch, wiederholte Pflichtverletzung) bleiben unberührt.

Warum diese Regelung fair ist: Unsere Pauschalen sind auf die im Buchungsprozess angegebene Objektgröße kalkuliert. Wenn sich vor Ort herausstellt, dass das Objekt deutlich größer oder aufwändiger ist – etwa ein 6-Familienhaus statt des gebuchten 4-Familienhauses –, müssen beide Seiten eine faire Anpassung finden. Diese Regelung schützt davor, dass eine Seite dauerhaft benachteiligt wird.

§ 1024-Stunden-Reaktionsgarantie

(1) Der Auftragnehmer garantiert, auf gemeldete Einsätze innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen, Montag bis Freitag 8:00–18:00 Uhr) zu reagieren. Als „Reaktion" gilt entweder das Erscheinen am Objekt oder – bei komplexeren Meldungen – eine konkrete Terminvereinbarung.

(2) Wird diese Reaktionszeit aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht eingehalten, reduziert sich die nächste Monatspauschale um 10 %. Dies gilt pro Vorfall.

(3) Ausgenommen sind Zeiten höherer Gewalt (§ 13) sowie Meldungen an Sonn- und Feiertagen oder außerhalb der Geschäftszeiten, die am nächsten Werktag bearbeitet werden.

§ 11Foto-Protokoll & Datenverarbeitung

(1) Der Auftragnehmer dokumentiert jeden Einsatz durch Fotos (Vorher-/Nachher-Aufnahmen) sowie einen kurzen schriftlichen Bericht mit Datum und Uhrzeit.

(2) Die Übermittlung an den Kunden erfolgt auf Wunsch per E-Mail oder WhatsApp. Bei WhatsApp-Nutzung wird auf die Datenverarbeitung durch Meta Platforms Ireland Ltd. hingewiesen (Details in der Datenschutzerklärung).

(3) Die Fotos werden ausschließlich zum Zweck der Leistungsdokumentation erstellt. Sie werden maximal 24 Monate gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine Nutzung für Referenzzwecke ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.

(4) Sofern bei Fotoaufnahmen Personen (z. B. Mieter) sichtbar werden, achtet der Auftragnehmer auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte und verzichtet auf Aufnahmen, die Personen identifizierbar zeigen.

§ 12Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Der Versicherungsnachweis wird auf Anfrage vorgelegt.

(5) Schadensmeldungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme, in Textform an den Auftragnehmer zu richten. Versteckte Mängel müssen binnen 7 Tagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden.

(6) Für Schäden an Einrichtungsgegenständen, empfindlichen Oberflächen oder Wertgegenständen, auf die der Auftragnehmer nicht gesondert schriftlich hingewiesen wurde, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 13Höhere Gewalt

(1) Unter höherer Gewalt werden von den Vertragsparteien nicht beeinflussbare Ereignisse verstanden, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien und Epidemien, Streiks, kriegsähnliche Zustände sowie länger anhaltende Witterungsextreme (z. B. Schneelagen über 30 cm, Eisregen).

(2) Bei länger andauernden Ereignissen höherer Gewalt (mehr als 30 Tage) sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(3) Besonderheit Winterdienst: Bei extremen Wetterlagen (anhaltender starker Schneefall, Eisregen) kann es trotz sorgfältiger Planung zu Verzögerungen bei der Räumung kommen. Der Auftragnehmer räumt in solchen Fällen in der Reihenfolge der Dringlichkeit und Objektpriorität.

§ 14Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Vertragsabschluss im Fernabsatz (online, telefonisch) ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (William Gröger, hausmeistereasy, Seebacherstraße 27a, 67098 Bad Dürkheim, info@hausmeistereasy.de, Telefon +49 157 34539494) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(2) Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und gleichzeitig bestätigt hat, dass er damit sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(3) Bei Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Unternehmern (§ 14 BGB, z. B. Hausverwaltungen, Gewerbetreibende) besteht kein Widerrufsrecht.

§ 15Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 16Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Mannheim. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hingewiesen.

Stand dieser AGB: April 2026. Bei Änderungen der AGB werden Kunden mit laufendem Vertrag separat informiert.