Warum der Winterdienst in Mannheim Chefsache ist
Als Eigentümer oder Hausverwaltung tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet konkret: Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Objekt ausrutscht und sich verletzt, haften Sie – mit Ihrem Privatvermögen. In Mannheim gelten die Räumzeiten der Stadt: werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9:00 Uhr, und jeweils bis 21:00 Uhr muss gestreut sein.
Das Problem: Viele Eigentümer und Hausverwaltungen delegieren den Winterdienst an einen Dienstleister – können aber im Schadensfall nicht beweisen, dass tatsächlich geräumt wurde. Genau hier setzt hausmeistereasy an.
Was unser Winterdienst in Mannheim umfasst
- Schneeräumen auf Gehwegen, Zufahrten, Eingängen, Höfen und Treppen
- Streuen mit umweltverträglichem Streugut (Splitt oder Salz nach kommunaler Vorgabe)
- Einsatz nach den gesetzlichen Räumzeiten der Stadt Mannheim
- Bereitschaftsdienst bei Schneefall und Glätte – auch nachts und am Wochenende
- Dokumentation jedes Einsatzes mit Foto, Uhrzeit und Kurzbericht
- Nachräumung bei anhaltendem Schneefall im selben Einsatz
Rechtssichere Dokumentation – Ihr stärkstes Argument
Im Streitfall zählt vor Gericht nicht, ob geräumt wurde – sondern ob Sie es beweisen können. Unser Winterdienst in Mannheim liefert Ihnen für jeden einzelnen Einsatz einen lückenlosen Nachweis: Foto des geräumten Gehwegs, exakte Uhrzeit, eingesetztes Streugut, Wetterlage zum Zeitpunkt des Einsatzes.
Diese Dokumentation können Sie im Schadensfall direkt an Ihren Anwalt oder Ihre Versicherung weiterleiten. Das ist kein Nice-to-have – das ist im Ernstfall der Unterschied zwischen Freispruch und fünfstelliger Schadensersatzforderung.
Winterdienst-Saison und Verfügbarkeit
Unsere Winterdienst-Saison läuft von November bis März. Der Winterdienst ist vollständig im Premium-Paket enthalten und kann für Basis- und Komfort-Kunden als Zusatzleistung gebucht werden.
Die Kapazitäten für den Winterdienst in Mannheim sind begrenzt. Wer bis spätestens Oktober einen Vertrag abschließt, ist für die gesamte Saison auf der sicheren Seite. Kurzfristige Anfragen im November oder Dezember können wir nur mit Wartezeit annehmen.
Streugut – wer stellt es bereit?
Gemäß unseren AGB (§ 5) stellt der Kunde das Streugut bereit. Auf Wunsch besorgen wir es gegen Nachweis – typischerweise kostet ein Saisonvorrat an Splitt für ein 4-Familienhaus zwischen 40 und 80 €. Die Kosten werden transparent weiterberechnet.
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